Finanzmarktaufsicht informiert über ihre Praxis

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat ihren Tätigkeitsbericht 2020 veröffentlicht. Demnach führte sie umfangreiche Verfahren in der Geldwäschereiprävention. Ausserdem fällte sie bedeutende Entscheidungen für die künftige Durchsetzung des Aufsichtsrechts.

Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) hat am Dienstag die «FMA-Praxis 2020» veröffentlicht. Diese Publikation soll Transparenz und Berechenbarkeit für Finanzintermediäre schaffen, indem sie in anonymisierter Form einen Überblick über die Tätigkeit der FMA gibt.

Demnach hat die FMA 2020 laut einer Medienmitteilung «mehrere und teilweise umfangreiche» Verfahren zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung geführt. Dafür verschaffte sie dem Sorgfaltspflichtgesetz (SPG) Geltung. Wegen Verstössen gegen das SPG verhängte die FMA fünf rechtskräftige Bussen in Höhe von insgesamt 939’000 Franken.

Bei einer Bank stellte die FMA fest, dass einzelne Organe und Aktionäre keine Gewähr mehr für eine einwandfreie Tätigkeit boten, weil gegen sie Strafverfahren anhängig waren. Im Fall einer Person, die grössere Anteile an einer Bank erwerben wollte, erhob die FMA Einspruch. Sie habe alle Beurteilungskriterien als nicht erfüllt angesehen. Bei einer Lebensversicherung wurde zum Zwecke des Kundenschutzes der gesamte Versicherungsbestand zwangsweise auf ein anderes Versicherungsunternehmen übertragen. Die FMA hatte festgestellt, dass die Aktionäre nicht den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprachen. Die 18 rechtskräftigen Bussen, die die FMA 2020 erlassen hat, beliefen sich zusammengenommen auf 1’035’500 Franken.

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