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Was gilt es zu beachten, wenn man sich für eine Stiftung in Liechtenstein entscheidet, und was bedeutet Family Governance?

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In der Vorbereitungsphase der Stiftungsgründung spielt die sogenannte Family Governance eine wichtige Rolle. Sie ist entscheidend für den Erfolg bzw. Misserfolg der Stiftung, gerade wegen der Ausgestaltung der Stiftung als eigentümerloses Vermögen. 

Bei der Family Governance geht es darum, die Familienmitglieder unterschiedlicher Generationen zusammenzubringen, um anstehende Fragen in Bezug auf das Familienvermögen sowie die Nachfolgeplanung zu erörtern, eine präventive Strategie für die Zukunft zu erarbeiten, und somit eine umfassende und resultatsbezogene Lösung herbeizuführen.

Denn: Die Aufsetzung einer Stiftung allein bedeutet nämlich nicht unbedingt die erfolgreiche Verwirklichung von Familienzielen. Damit eine Stiftung Familienwerte und -ziele umsetzen kann, ist es wichtig, dass die Familie bereits vor Stiftungserrichtung diese definiert und auch eine von allen Familienmitgliedern akzeptierte Richtungsentscheidung für eine Stiftung getroffen hat. Die Stiftung sollte zur Erreichung eines konkreten Familienzieles dienen und nicht einen Versuch darstellen, dieses Ziel erst mithilfe der Errichtung einer Stiftung zu definieren.

Die Gründe für die Gründung einer Stiftung sind vielfältig und können neben der Erbfolge- und Nachlassplanung auch die Förderung gemeinnütziger Zwecke, der langfristige Erhalt des Familienvermögens und Schutz desselben vor Zersplitterung, die Unterstützung und Versorgung von Familienmitgliedern, als auch die Nachfolge in ein Familienunternehmen sein.

Wenn eine Familie jedoch versucht, eventuelle Familienkonflikte durch die Errichtung einer Stiftung zu lösen, werden diese meist jedoch nur auf die Ebene der Stiftung verlagert, aber keiner langfristigen Lösung zugeführt. Deshalb sollte die Errichtung einer Familienstiftung am Ende eines von der Familie bereits durchlaufenen Family Governance Prozesses stehen.

Zudem ist es besonders wichtig, dass künftige Stifter sich bewusst sind, dass Stiftungen ein Instrument der generationenübergreifenden Nachfolgeplanung sind. Dadurch, dass sich der Stifter durch den Widmungsakt von seinem Vermögen trennt, kann eine Stiftung kein persönliches Bankkonto des Stifters sein. Und auch deshalb kann eine einmal gegründete Stiftung nicht beliebig abgeändert werden. Durch die Gründung der Stiftung erstarrt der Stifterwille und ist einer Abänderung nur in ganz bestimmten Fällen zugänglich. Eine Stiftungsgründung will daher gut überlegt sein.

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