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Uni Liechtenstein: Intensivkurs Stiftungs- und Anstaltsrecht

Die Beratungs- und Gestaltungspraxis des Gesellschaftsrechts in Liechtenstein erfordert Grundlagen- und Detailkenntnisse des liechtensteinischen Stiftungs- und Anstaltsrechts, die in diesem Intensivkurs vermittelt werden.

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Im Zuge der aktuellen Rechtsprechung, die neue Möglichkeiten für die grenzüberschreitende Mobilität liechtensteinischer Stiftungen eröffnet, sind diese Kenntnisse der beiden zentralen Rechtsformen der liechtensteinischen Rechtsordnung sowie deren Gestaltungsmöglichkeiten mehr denn je von übergeordneter Bedeutung. Daher bietet die Professur für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht eine massgeschneiderte Weiterbildung an, die grundlegende Kenntnisse und praktische Fragestellungen aufgreift.

Im Intensivkurs «Liechtensteinisches Stiftungs- und Anstaltsrecht» erhalten die TeilnehmerInnen einen Einblick in die grundlegenden Struktur- und Wesensmerkmale der privat- und gemeinnützigen Stiftung sowie der Anstalt und werden über Besonderheiten im Vergleich zu anderen Rechtsordnungen informiert. Ergänzend zu den Rechtsformen erhalten die Studierenden sowohl eine Einführung in das Handelsregisterrecht als auch grundlegende Kenntnisse über die Stiftungsaufsicht vermittelt, welche von der Stiftungsaufsichtsbehörde und den Gerichten wahrgenommen wird.

Das erlernte Wissen zum Stiftungs- und Anstaltsrecht wird anhand von Case Studies vertieft. Im Zuge dessen erhalten die TeilnehmerInnen einen Einblick in die Methoden der Nachfolgeplanung mittels liechtensteinischer Rechtsformen. Die Studierenden erlangen die Befähigung, im Stiftungs- und Anstaltsbereich beratend und gestaltend tätig zu werden.

Zielgruppe

RechtsanwältInnen, TreuhänderInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, MitarbeiterInnen von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, Stiftungsratsmitglieder, RechtswissenschaftlerInnen sowie weitere am Stiftungsrecht interessierte Personen.

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