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Uni Liechtenstein: Liechtensteinisches Rechtssystem und Gesellschaftsrecht

In diesem Intensivkurs werden die Grundlagen des liechtensteinischen Rechtssystems und Gesellschaftsrechts vermittelt.

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Im Intensivkurs «Grundlagen des liechtensteinischen Rechtssystems und Gesellschaftsrechts» werden grundlegende Kenntnisse des liechtensteinischen Rechtssystems aufgezeigt (Verfassung, Gerichte, Instanzenzug, Gesetzgebungsverfahren). Im Anschluss werden die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen vermittelt. Hierbei wird zwischen Verbandspersonen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit differenziert, und die Studierenden lernen die einzelnen Rechtsformen der Personengesellschaften (einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft [offene Gesellschaft], Kommanditgesellschaft) und das liechtensteinische Genossenschaftsrecht kennen.

Anschliessend werden die Rechtsformen der gängigen Kapitalgesellschaften ausführlich dargestellt. Die Vor- und Nachteile der einzelnen Gesellschaftsformen stehen – jeweils auch im Vergleich mit den umliegenden Rechtsordnungen – ebenso auf dem Lehrplan. Anhand praktischer Fälle wird das Gelernte vertieft und in die praktische Arbeit integriert.

Abgerundet werden die behandelten rechtlichen Themen durch die Darstellung der Grundlagen der Societas Europaea. Zudem erfolgt eine Einführung in das Recht des Europäischen Wirtschaftsraumes und seine Bedeutung für Liechtenstein, insbesondere unter Berücksichtigung der europäischen Grundfreiheiten sowie des allgemeinen Diskriminierungsverbotes.

Zielgruppe

RechtsanwältInnen, TreuhänderInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, MitarbeiterInnen von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, Stiftungsratsmitglieder, RechtswissenschaftlerInnen sowie weitere am liechtensteinischen Rechtssystem und Gesellschaftsrecht interessierte Personen.

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